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BSG, 30.10.1969 - 5 RKn 71/68 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 29.05.1968 - 4 RJ 465/67
Wiederverheiratete Witwe - Anspruch auf Witwenrentenabfindung - Tod der Witwe - …
Auszug aus BSG, 30.10.1969 - 5 RKn 71/68
Es handelt sich also nicht um eine echte Abfindung bestehender AnSprüche, sondern um eine einmalige Leistung besonderer Art, die eher als Prämie für die " mit der Wiederverheiratung verbundene Entlastung des Versicherungsträgers bezeichnet werden könnte° Diese besondere einmalige Leistung wird zwar rechnerisch in Höhe des fünffachen Jahresbetrages der Witwenrente gewährt; sie ist jedoch rechtlich keine Rentenvorauszahlung für 5 Jahre (vgl° BSG 28, 102), sondern eine vbn der Rente völlig Verschiedene Leistung° Das folgt nicht nur daraus, daß sie zu gewähren ist, obwohl ein Hentenan5pruch nicht mehr besteht, sondern auch daraus, daß sie im Gegensatz zur Rente keine Unterhaltsersatzfunktion hat° Aus der Verschiedenartigkeit der beiden Leistungen - Abfindung und wiederaufgelebte Witwenrente - ergibt sich, daß sie Einfluß.